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Das Autorecht und wichtige Urteile und Enscheidungen

Urteile und Artikel aus dem Autorecht


Hier finden Sie interessante Urteile und Artikel aus dem Bereich des Autorechts.

Wissenswertes zum Autorecht

Die Rubrik Autorecht befasst sich mit allen Rechtsfragen rund um das Auto. Wir stellen Ihnen hier zahlreiche Urteile und Beiträge aus dem Rechtsgebiet zur Verfügung, die Sie leicht mittels der Suchfunktion auffinden können.

Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht Ihr Ansprechpartner bei allen rechtlichen Fragen rund um das Auto. Als Fachanwalt auf diesem Gebiet steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Das Autorecht umfasst zahlreiche Rechtsfragen. Zu nennen sind die Abwicklung von Verkehrsunfallschäden, die Schadensregulierung, der Bußgeldkatalog, die Strafbarkeit bestimmter Verhaltensweisen im Straßenverkehr, Alkohol im Straßenverkehr, die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, der Neuwagenkauf und der Gebrauchtwagenkauf. Entsprechend sind hohe Anforderungen an die Kompetenz des Rechtsanwaltes zu stellen. Als Inhaber zweier Fachanwaltstitel mit einem großen Maß an praktischer wie theoretischer Erfahrung wird Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz diesen Anforderungen in jeder Hinsicht gerecht.

Vorab möchten wir Ihnen einige Informationen zu ausgewählten Themen zur Verfügung stellen.

Ein besonderes Augenmerk soll an dieser Stelle der Änderung des Punktesystems zum 01.05.2014 und den damit einhergehenden Veränderungen des Bußgeldkataloges gewidmet werden.

Das Flensburger Punktesystem wird grundlegend reformiert. Statt mit bisher 18 Punkten ist der „Lappen“ nun mit 8 Punkten weg. Es werden drei Phasen des Punktestandes unterschieden.

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In der Ermahnungsphase erhält der Verkehrsteilnehmer eine gebührenpflichtige Ermahnung und wird zur Änderung seines Fahrverhaltens aufgefordert. Zudem wird ihm die Teilnahme an einem Seminar zum Punktabbau angeboten. Die Teilnahme wird mit dem Abzug eines Punktes belohnt.

In der Verwarnungsphase wird er gebührenpflichtig verwarnt. Die Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau ist nicht mehr möglich.

Jeder Verstoß wird künftig mit 0-3 Punkten geahndet. Generell gibt es für Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt, für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten 2 Punkte und für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte.

Zu beachten ist, dass jeder Verstoß zukünftig einzeln verjährt. Verstöße, die mit 1 Punkt geahndet wurden verjähren nach 2,5 Jahren; Verstöße, die mit 2 Punkten geahndet wurden, nach 5 Jahren; Verstöße, die mit 3 Punkten geahndet wurden, nach 10 Jahren.

Die alten Punkte werden folgendermaßen umgerechnet:

neues punktesystem flensburg - umrechnungpunkte - alte punkte in neue punkte umrechnen

! Achtung ! Bis Mai den Punkteabbau nach altem Recht nutzen!

Verkehrsteilnehmer, die aktuell weniger als 8 Punkte auf ihrem Punktekonto angesammelt haben, können durch ein entsprechendes Seminar bis zu 4 Punkte abbauen. Wer beispielsweise aktuell 7 Punkte hat, kann auf 3 Punkte reduzieren. Diese 3 Punkte ergeben nach neuem Recht nur 1 Punkt!

Auch der Bußgeldkatalog wird zum 01.05.2014 angepasst. Einige Bußgelder erhöhen sich zu diesem Stichtag. Einzelheiten entnehmen Sie bitte folgender Übersicht:

neuebußgelder

Darüber hinaus treten 2014 folgende weitere verkehrsrechtliche Änderungen in Kraft:

Ab 01.07.2014 muss in jedem Auto eine genormte Warnweste mitgeführt werden. Neuwagen müssen ab November 2014 mit einem automatischen Kontrollsystem für den Reifendruck ausgestattet sein. Die Freigrenze beim CO2-basierten Anteil der KFZ-Steuer sinkt für Erstzulassungen ab dem Jahr 2014 von 110 auf 95 Gramm Kohlenmonoxid pro Kilometer.

Von besonderer Relevanz ist weiterhin die Schadensregulierungspraxis der Versicherungen. Im Rahmen des so genannten Schadensmanagements versuchen Versicherungen, berechtigte Ansprüche ihrer Kunden abzuwehren. In den von uns bereitgestellten Urteilen finden Sie diejenigen Ansprüche, die Ihnen zustehen. Sollten Sie völlig unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, so muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den Ihnen entstandenen Schaden ersetzen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss auch die Ihnen entstandenen Rechtsanwaltsgebühren tragen. Sie trägt diese Gebühren entsprechend des Streitwertes des regulierten Schadens. Gerne berät Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz umfassend in ihrer Angelegenheit.

Der Kauf eines PKW verläuft rechtlich nicht immer reibungslos. Nicht nur dubiose Gebrauchtwagenhändler führen ihre Kunden bisweilen hinters Licht. Auch beim Neuwagenkauf treten Probleme auf, wenn etwa die Ausstattung nicht der Bestellung durch den Kunden entspricht.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz kompetent und zuverlässig bei Ihrem rechtlichen Problem zur Seite.

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