Urteile und Artikel aus dem Sozialrecht
Hier finden Sie interessante Urteile und Artikel aus dem Bereich des Sozialrechts.
Wissenswertes zum Sozialrecht
Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Sozialrechts. Das Sozialrecht dient der Sicherung des Sozialstaatsprinzips, welches im Grundgesetz in den Artikeln 20 und 28 verankert ist. Im einfachen Recht ist es überwiegend in den Sozialgesetzbüchern (SGB) geregelt. Unter das Sozialrecht im weiteren Sinne lassen sich jedoch auch das soziale Mietrecht oder etwa das arbeitsrechtliche Kündigungsschutzrecht fassen.
Unter der Rubrik Sozialrecht möchten wir Ihnen Antworten auf praktisch relevante Fragen in Bezug auf Arbeitslosigkeit, Rente, Berufsunfähigkeit und vielem mehr, liefern.
Gerade in der heutigen Zeit, in der ein einzelnes Arbeitsverhältnis in der Regel nicht mehr über die Dauer des gesamten Arbeitslebens Bestand hat, stellt sich die Frage, was (abgesehen von der eventuellen Erhebung einer Kündigungsschutzklage, welche unter der Rubrik Arbeitsrecht behandelt wird) zu tun ist, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt.
Welche Sozialleistungen können in der jeweiligen Situation in Anspruch genommen werden? Welche Förderungen kann ich erhalten? Bestehen Alternativen zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses? Kann ich mich eventuell – durch den Staat gefördert – selbstständig machen? Was muss ich tun, um Arbeitslosengeld zu erhalten?
Neben diesen allgemeinen Fragen, beantwortet diese Rubrik jedoch auch ganz konkrete Fragen wie beispielsweise folgende:
Stellt es z.B. einen Arbeitsunfall dar, wenn man auf dem Heimweg mit seinem Fahrzeug anhält um seine Notdurft zu verrichten, hierbei im Gebüsch unglücklich hinfällt und sich einen Oberarmbruch zuzieht? Hier finden Sie die Antwort auf diese Frage.
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Grundlegendes zum Sozialrecht
Der seit den 1960er Jahren in Deutschland gebräuchliche Begriff des Sozialrechts wurde eingeführt, um dem Sozialstaatsprinzip, das in Art. 20 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich verankert ist, eine einfachgesetzliche Regelung zuzuführen. Durch diese Normierung entstehen für den Bürger Leistungsansprüche gegen den Staat, die sich aus dem Sozialstaatsprinzip nicht direkt ergeben. Wie sich bereits daraus ableiten lässt ist das Sozialrecht Teil des öffentlichen Rechtes und durch ein Ober-Unterordnungsverhältnis zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staatsapparat geprägt. Eine einheitliche Definition des Sozialrechts existiert nicht. Allgemein anerkannt ist allerdings, dass diejenigen Rechtsgebiete umfasst werden, sie sich auf soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherung beziehen.
SGB – Das Sozialgesetzbuch
Wichtigste Rechtsquelle des Sozialrechts ist das 1976 eingeführte Sozialgesetzbuch (SGB). Dort sind in zwölf Bücher (I-XII) die entscheidendsten Normen des Sozialrechts kodifiziert. Diese Bücher sind nicht mit fortlaufenden Paragrafen nummeriert, wodurch jedes Buch als eigenständiges Gesetz gilt. Trotz dieser Zusammenfassung von sozialgesetzlichen Normen gibt es weitere sozialrechtliche Bestimmungen, die sich nicht im SGB finden lassen. Diese werden dennoch gemäß § 68 SGB I als besondere Teile des SGB angesehen. Als Beispiele für solche besonderen Teile können das Ausbildungsförderungsrecht (BAföG) oder das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG) genannt werden. Um das Sozialrecht näher zu bestimmen wird das Recht des SGB als Sozialrecht im formellen Sinne, die sozialrechtlichen Bestimmungen außerhalb des SGB als Sozialrecht im materiellen Sinne bezeichnet.
Vielfältig und umfassend
Wie sich bereits erkennen lässt ist das Sozialrecht ein breit gefächertes Rechtsgebiet, das in seinen Ausprägungen viele Lebensbereiche betrifft. Unter das Sozialrecht fallen unter anderem die Rechtsgebiete Grundsicherung für Arbeitssuchende, gesetzliche Rentenversicherung, Kinder- und Jugendhilfe, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen oder die soziale Pflegeversicherung. Alle diese Gebiete haben gemeinsam, dass der Schutz des Schwachen, also der Schutz des Bürgers gegenüber dem Staat, zentrales Leitmotiv ist. Das Sozialrecht wurde gewissermaßen dazu geschaffen, dem Schwachen zu helfen. Dies zeigt sich auch in § 1 Absatz 1 SGB I, wonach der Regelungsgegenstand des SGB Sozialleistungen als Gegenstand individueller Rechtsansprüche ist. Sozialleistungen werden definiert als von einem öffentlichen Träger dem einzelnen geschuldeten Geld- Dienst- oder Sachleistungen. Dienstleistungen sind etwa die persönliche Beratung oder tätige Hilfe wie beispielsweise eine ärztliche Behandlung oder eine Umschulung. Unter Sachleistungen versteht man die Überlassung oder Übereignung von Sachen, zum Beispiel Arzneimittel oder Rollstühle. Geldleistungen begründen Zahlungsansprüche wie Rente oder Krankengeld.
Die Gewährung von Sozialleistungen folgt den Regeln des allgemeinen Verwaltungsrechts. Dies bedeutet, dass Leistungen grundsätzlich im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren, geregelt in SGB X, durch Verwaltungsakte gewährt werden. Unter Verwaltungsverfahren versteht man jedes Handeln einer Behörde, das auf die regelnde Gestaltung von Lebensverhältnissen zielt.
Wir vertreten Ihr Interesse
Unsere Aufgabe als juristische Berater auf dem Gebiet des Sozialrechts ist es, uns mit Ihren Interessen auseinanderzusetzen und diese engagiert zu vertreten. Gerade in diesem Rechtsgebiet bestehen zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, wodurch eine kompetente Beratung oftmals nur durch einen Fachanwalt für Sozialrecht möglich ist. Eine fachkundige Beratung ist schon im Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls auch schon im Vorverfahren zu empfehlen, da wir Ihnen häufig vorzeitig einen langjährigen Prozess ersparen können. Wir vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei der konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte.
Zusätzlich präsentieren wir Ihnen auf dieser Website kostenlose Urteile höchstrichterlicher Rechtsprechung aus den einzelnen Sparten des Sozialrechts wie beispielsweise dem Umgangsrecht, der Beitragserhöhung einer Krankenkasse oder Arbeitsunfällen.
Fotos: Andres Rodriguez; Jean-Marie Guyon – 123RF Stock Foto; Cmon – Fotolia.com; billionphotos.com