AG Remscheid, Az.: 13 M 2806/11, Beschluss vom 12.09.2016
In dem Zwangsvollstreckungsverfahren wird der Antrag der Schuldnerin vom 21.7.2016 zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin, § 788 ZPO.
Die Wirksamkeit des Beschlusses tritt mit dessen Rechtskraft ein.
Gründe
Die Schuldnerin beantragte am 21.07.2016, den pfändungsfreien Betrag auf dem Konto IBAN DE … einmalig zu erhöhen [...]
AG Wolfsburg, Az.: 11a M 7879/15, Beschluss vom 06.02.2017
In der Zwangsvollstreckungssache wird der Antrag der Schuldnerin vom 13.09.2016 zurückgewiesen.
Der Beschluss vom 20.09.2016 über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wird aufgehoben.
Gründe
Die Schuldnerin befindet sich infolge der Kontopfändung in einer finanziellen Notlage, die in der gesetzlichen Wirkungsweise des Pfändungsschutzkontos [...]
AG Halle (Saale), Az.: 50 M 6195/14, Urteil vom 09.02.2017
In der Zwangsvollstreckungssache wird der Antrag des Schuldners vom 06.12.2016 auf einmalige Erhöhung des Freibetrags für den Monat November 2016 zurückgewiesen.
Der Beschluss über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung vom 06.12.2016 wird aufgehoben.
Gründe
Mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) [...]
AG Pinneberg, Az.: 60 C 2/16, Urteil vom 21.06.2016
Der Beklagte wird verurteilt, den von ihm auf der Terrasse der Erdgeschosswohnung ………gepflanzten Apfelbaum, wie er auf der Anlage K3 mit einem Kreuz markiert ist, zu entfernen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des [...]
AG Wedding, Az.: 13 C 259/16, Urteil vom 27.04.2017
1. Die Beklagte wird verurteilt, der. Klägerin zu 3) Auskunft über die Identität des Spenders …(…), RH-Faktor positiv, CMV-IgG positiv, Haarfarbe braun, Augenfarbe blau, Größe 184 cm, Gewicht 93 kg, athletisch, Abitur, Hobbies Musik und Sport, d. h des vollständigen Namens mit Vor- und Zunamen, des Geburtsdatums und der Anschrift zum Zeitpunkt der Samenspende [...]
AG Ludwigsburg, Az.: 8 C 93/17, Urteil vom 09.05.2017
1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 07.03.2017 (AZ: 8 C 93/17) wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Säumniskosten, welche die Beklagte trägt.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung [...]
AG Norderstedt, Az.: 65 IK 29/17, Beschluss vom 06.06.2017
Der Erinnerung der Gläubigerin … vom 08.05.2017, wird nicht abgeholfen. Die Sache wird zur abschließenden Entscheidung dem Insolvenzrichter vorgelegt.
Gründe
Im vorliegenden, am 16.02.2017 eröffneten und schriftlich durchgeführten Insolvenzverfahren hat die Gläubigerin eine Forderung zur Tabelle angemeldet, die von der Insolvenzverwalterin [...]
AG Wesel, Az.: 30 C 124/15, Urteil vom 13.06.2017
1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 686,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.10.2014 zu zahlen.
2. Die Beklagten werden weiterhin gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 26,77 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem [...]
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: VI OE 10/76, Urteil vom 14.06.1976
Tatbestand
Der Kläger ist seinerzeit durch Bescheid des Landrats des Main-Taunus-Kreises vom 13. Februar 1974 mit einem Bußgeld in Höhe von 500,– DM belegt worden, weil er am 9. Dezember 1973 trotz des für diesen Tag angeordneten Sonntagsfahrverbots einen Personenkraftwagen gefahren hatte. Dieser Bußgeldbescheid ist am 29. [...]
AG Hamburg-Wandsbek, Az.: 706 XVII 53/17, Beschluss vom 15.06.2017
Für die Betroffene wird zur Betreuerin bestellt:
Frau B. A. C. A., Hamburg
Die Betreuung umfasst folgende Aufgabenkreise:
– Vermögenssorge
Das Gericht wird spätestens bis zum 15.06.2024 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.
Bis zu einer erneuten Entscheidung gelten die getroffenen Regelungen fort.
Die sofortige [...]
AG Heidelberg, Az.: 45 C 24/17, Urteil vom 21.06.2017
1. Die Beklagte (Ziff. 1) wird verurteilt, an die Kläger 656,45 € nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz hieraus seit dem 10.10.2017 sowie vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 114,24 € zu bezahlen.
2. Die Beklagte Ziff. 1 hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten [...]
AG Brandenburg, Az.: 31 C 216/16, Urteil vom 22.09.2017
1. Die Beklagten zu 1.) und 2.) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 600,00 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 14.10.2016 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 60 % zu tragen. Die Beklagten zu 1.) und 2.) haben als Gesamtschuldner von [...]
AG Saarbrücken, Az.: 121 C 275/17 (09), Urteil vom 27.09.2017
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 0,56 einschließlich Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 1.4.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung vorläufig gegen Sicherheitsleistung von [...]
AG Kehl, Az.: 3 Cs 206 Js 2217/17, Beschluss vom 28.09.2017
1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist wird als unbegründet zurückgewiesen.
2. Der Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Kehl vom 13.02.2017, Az. 3 Cs 206 Js 2217/17, wird als unzulässig verworfen.
Gründe
I.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Kehl gegen den Angeklagten am 13.02.2017 einen [...]
LG Berlin, Az.: 67 S 416/16, Beschluss vom 23.05.2017
Gründe
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung als offensichtlich unbegründet im Beschlusswege zurückzuweisen.
I.
Die nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zulässige Berufung ist gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen, das sie offensichtlich unbegründet ist und auch die sonstigen Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO vorliegen.
Das Amtsgericht hat dem Kläger rechtsfehlerfrei [...]
AG Heilbronn, Az.: 9 F 2639/16, Beschluss vom 20.02.2017
1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin den Betrag von 1.377,50 € nebst Jahreszinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 8.3.2016 zu bezahlen.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Verfahrenswert: 2.755,00 €.
Gründe
1.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Gesamtschuldnerausgleich [...]
LG München I, Az.: 36 T 8948/17, Beschluss vom 24.08.2017
In Sachen wegen Beschlussanfechtung hier: Beschwerde in Wohnungseigentumssachen erlässt das Landgericht München I – 36. Zivilkammer – am 24.08.2017 folgenden Beschluss
1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 08.06.2017, Az. 481 H 9320/17 WEG, wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller [...]
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